Betreuung in den Schulferien
Für Erstklässlerinnen und Erstklässler der Schule an der Kleiststraße gelten ab dem Schuljahr 2026/2027 wichtige Neuerungen: Seit dem 1. August 2026 greift der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, welcher explizit auch eine verlässliche Betreuung in den Schulferien einschließt.
Ansprechpartnerinnen: Wenden Sie sich für das Ferienangebot und die Vergabe der Plätze direkt an das Sekretariat der Tagesstätte Borchersweg.
Wegweiser: Nutzen Sie das offizielle Info-Portal der Stadt Oldenburg zum Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung, um rechtliche Rahmenbedingungen einzusehen.
Hier finden Sie die nötigen Dokumente zum Download: